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Wohngebäude: Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen

Die Installation oder Modernisierung von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Wohnkomfort und zur Luftqualität, sondern auch ein zentraler Bestandteil energieeffizienter Bauweise. Ein Selbsteinbau ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen dabei bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden – insbesondere in Bezug auf die Wärmerückgewinnung. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss durch eine Fachunternehmererklärung bestätigt werden.

 

Technische Anforderungen an die Lüftungsanlage

Gemäß DIN 4701 Teil 10 dienen energetische Produktdaten der Ermittlung der sogenannten Anlagenaufwandszahl. Die angegebenen Kennwerte gelten dabei nur für nicht windexponierte Lagen mit mittleren Windgeschwindigkeiten unter 5 m/s.

Ein zentraler Kennwert ist der Wärmebereitstellungsgrad (ηWRG), der angibt, wie effizient eine Lüftungsanlage Wärme aus der Abluft zurückgewinnt. Für bestimmte Lüftungssysteme wie z. B. zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager gelten folgende Mindestanforderungen:

  • ηWRG ≥ 80 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ≤ 0,45 W/(m³/h)
    oder
  • ηWRG ≥ 75 % bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ≤ 0,35 W/(m³/h)

Diese Anforderungen stellen sicher, dass das System energieeffizient arbeitet. In einem typischen Anwendungsbereich mit einem Luftvolumenstrom von 20–58 m³/h kann z. B. ein Wärmebereitstellungsgrad von 0,78 und eine Leistungsaufnahme von 0,3 W/(m³/h) erreicht werden – ein Wert, der die oben genannten Vorgaben erfüllt.

Wichtig: Die Werte zum Wärmebereitstellungsgrad gelten nicht, wenn das System ausschließlich im Modus „Querlüften“ betrieben wird (also ohne aktive Ventilation).

 

Fördervoraussetzungen für Lüftungsanlagen

Um staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, sind zusätzliche Nachweise erforderlich:

  • Die Luftvolumenströme der Anlage müssen gemäß EN 12599 messtechnisch eingestellt und dokumentiert werden (Einregulierungsprotokoll).
  • Alternativ gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die Lüftungsanlage einen spezifischen Energieverbrauch (SEV) < -26 kWh/(m²a) gemäß der Ökodesign-Richtlinie 1253/2014 erreicht. Dies entspricht der SEV-Klasse B bei durchschnittlichem Klima.

 

Fazit

Wer in seinem Wohngebäude eine Lüftungsanlage neu installiert oder modernisiert, kann mit den richtigen Produkten und einer fachgerechten Umsetzung nicht nur Energie sparen, sondern auch von Förderprogrammen profitieren. Wichtig ist, bereits bei der Auswahl auf Wärmerückgewinnung und Effizienzkennwerte zu achten.

 

Inbetriebnahmeprotokoll zum Download

Für die fachgerechte Dokumentation Ihrer Lüftungsanlage stellen wir Ihnen ein Muster-Inbetriebnahmeprotokoll zur Verfügung. Hier können Sie das Protokoll als PDF herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Protokoll eventuell nicht alle projektspezifischen Punkte berücksichtigt sind. Nutzen Sie für individuelle Anforderungen die vorgesehenen Felder und ergänzen Sie diese entsprechend.