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Wohnraum-Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Die DIN 1946-6 enthält Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubau und Renovierung), Festlegungen von Grenzwerten sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch, unter Berücksichtigung energetischer, bauphysikalischer, lüftungstechnischer sowie hygienischer Aspekte. Dabei unterscheidet das Regelwerk grundsätzlich zwischen einer freien und einer ventilatorgestützten Lüftung in vier Lüftungsstufen:

  1. Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden (FL)
  2. reduzierte Lüftung (RL) für den hygienischen Mindeststandard
  3. Nennlüftung (NL) zur Gewährleistung hygienischer Erfordernisse und des Bautenschutzes bei normaler Nutzung
  4. Intensivlüftung (IL) für den Abbau von Lastspitzen.

Während die Grundlüftung und die reduzierte Lüftung nutzerunabhängig funktionieren müssen, kann bei der Nenn- und Intensivlüftung der Nutzer in Form einer aktiven Fensterlüftung einbezogen werden. Erstellt werden kann das Lüftungskonzept beispielsweise vom Architekten, TGA-Ingenieur, Gebäude-Energieberater oder SHK-Handwerker.

Da bei Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht immer ein mit lüftungstechnischen Maßnahmen vertrauter Fachmann einbezogen wird, fällt diese Aufgabe häufig dem ausführenden Handwerker zu. Deshalb wurde mit der DIN 1946-6, Beiblatt 2 die Anwendung vereinfacht, sodass auch Handwerker und Planer Berechnungen anhand von Tabellen und Diagrammen durchführen können.